Jeder dem LRN angeschlossene Verein kann pro Jahr die Verleihung eines Sonderordens beantragen. Die Verleihung ist an keine Voraussetzung gebunden. Der Verein entscheidet selbst, ob der Empfänger würdig ist, den Sonderorden zu erhalten. Allerdings sollte der Verein berücksichtigen, daß Zielgruppe für den Sonderorden nicht Personen sind, für die ein Verdienstorden in Gold, Silber oder Bronze beantragt werden kann.
Wenn ein Verein aus besonderen Gründen in einem Jahr ausnahmsweise mehr als einen Sonderorden beantragt (ein Duo, ein Trio, ein Ehepaar, ausscheidende Vorstandsmitglieder sollen geehrt werden), so kann er in der entsprechenden Anzahl von Folgejahren keinen Sonderorden beantragen. Die Verleihung von mehreren Sonderorden kann auch „angespart" werden. Hierzu erklärt der Verein gegenüber dem LRN-Präsidium schriftlich, daß er im laufenden Jahr auf die Verleihung eines Sonderordens verzichtet, weil er in einem der Folgejahre mehrere Sonderorden beantragen möchte.
Der Antrag auf Verleihung des Sonderordens kann formlos oder mit dem vorgefertigten Formular gestellt werden. Bei einem formlosen Antrag sollten Name und Vorname, gewünschter Tag der Verleihung sowie Ort, Art und Uhrzeit der Veranstaltung angegeben werden. Die Gebühr beträgt 60,-- EUR. Der Betrag ist mit dem Antrag zu entrichten.
Der Sonderorden wird durch ein Mitglied des LRN-Präsidiums verliehen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Verleihung delegiert.