Nach intensiven Gesprächen mit dem für uns zuständigen Direktor der GEMA freut es mich folgendes mitteilen zu können:
 
Wir gehen davon aus, dass die BDK - Vereine mit Tanzgarden, Solisten, Tanzpaare, sonstige Gruppen, die die Tarifvereinbarung Nr. 1 zum Gesamtvertrag „Karnevalistischer Tanz“ mit der GEMA abgeschlossen haben, die mit Wirkung zum 01.04. fällig wurden, aufgrund der Verbote der gemeinsamen sportlichen Betätigung,

die vereinbarten Nutzungen nicht in Anspruch nehmen können. BDK und GEMA haben gemeinsam erörtert, dass dieses „Nutzungsverbot“ mit einer betrieblichen Schließung gleichzusetzen ist. Aus diesem Grund hat der zuständige Direktor der GEMA am 06. Mai 2020 zugesagt, dass die GEMA die BDK - Vereine analog den behördlich geschlossenen Betrieben gleichsetzen wird. Die GEMA arbeitet zurzeit mit Hochdruck an einer digitalen Lösung dieser Herausforderung. Die GEMA geht im Moment davon aus, dass wir in den nächsten Wochen den BDK - Vereinen einen Portalzugang anbieten können, über den die Vereine die Zeiten der „Schließungen“ der GEMA online melden können. Im Anschluss werden dann den Vereinen entsprechende Gutschriften über den anteiligen Zeitraum von der GEMA erteilt. BDK und GEMA sind sich einig, dass aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern eine pauschale Gutschrift nicht möglich ist und dass der Auslöser der Gutschrift nur durch die Aktivität des einzelnen Vereins
sein kann.

Ich danke dem GEMA – Direktor Herrn Jürgen Baier für das große Verständnis, das er dem
BDK und seinen Vereinen in dieser außergewöhnlichen und schwierigen Situation
entgegenbringt.
 
 
gez.
Klaus-Ludwig Fess
Präsident des BDK