Zitat einer Meldung von Rechtsanwalt Bernd Lohof (Vorsitzender des Rechtsausschusses des BDK) vom 15.04.2020:

Vereinsrecht Update „Corona“ für Vereine

Wegen der COVID-19-Pandemie können in den Vereinen die regelmäßig vorgesehenen Mitgliederversammlungen nicht durchgeführt werden. Viele Vereine fragen daher bei mir an, was zu tun ist. Dazu kurz folgende Hinweise:

Auch wenn in der Vereinssatzung nichts Entsprechendes geregelt ist, gilt seit dem 28.03.2020:

1. Ein Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

2. Mitgliederversammlungen können auch im Wege elektronischer Kommunikation stattfinden  (z.B. per Videokonferenz per skype oder facetime o.ä., Telefonkonferenz) sog virtuelle Mitgliederversammlung.

3. Das Stimmrecht kann auch vor der Durchführung einer Mitgliederversammlung schriftlich ausgeübt werden.

4. Es können Beschlüsse außerhalb einer Mitgliederversammlung gefasst werden, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu einem vom Vorstand gesetzten (angemessenen) Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben und die erforderliche Mehrheit vorliegt.

Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 31.12.2021.


Bei weiteren Fragen zur möglichen Durchführung von Mitgliederversammlungen steht der Präsident des LRN, Dirk Bonkhoff gern telefonisch zur Verfügung (02054 / 8 41 09).